75. Jahre „Potsdamer Konferenz“

Sonntag,2.August2020 von

Der damalige CSU-Vorsitzende Theo Waigel am Schlesiertreffen 1989

Während im Mai 2020, wenn auch im Schatten der Coronakrise, viele 75-Jahrfeiern zum Kriegsende stattfanden, hat man dem 75. Jahrestag der Potsdamer Konferenz so gut wie keine Aufmerksamkeit geschenkt. Die Vertreiberstaaten halten das dort beschlossene Protokoll immer noch für den wichtigsten Freibrief für ihre ethnischen Säuberungen und der darauffolgenden Politik der Beutesicherung gemäß alter panslawischer Gebietsforderungen nach Lebensraum im Westen – der eigentlichen tieferen Ursache der Vertreibung der Deutschen aus Deutschlands Osten. Das Potsdamer Protokoll ist jedoch kein Vertrag im völkerrechtlichen Sinn und wurde deshalb auch nicht in die UNO-Treaty-Series (UNO-Vertragssammlung) aufgenommen. Es ist ein Abkommen zu Lasten Dritter und schon deswegen abzulehnen. Das Fehlen einer Bindungswirkung hat auch das BRD-Bundesverfassungsgericht 1956 festgestellt.

Das Potsdamer Protokoll hat die Vertreibungen auch nicht „beschlossen“, sondern lediglich hingenommen.

Betrachtet man die Vertreibungen als Bevölkerungsverschiebungen oder als Bevölkerungsaustausch, so wäre dafür ein Vertrag zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Staat erforderlich gewesen, was hier fehlt.

Die Gebietsveränderungen standen unter dem Vorbehalt eines späteren Friedensvertrages für Deutschland, den es aus durchsichtigen Gründen bis heute nicht gibt! Das Protokoll enthält auch keine Aussagen zum Eigentum der Vertriebenen.

Diese und weitere Einwände sind von Anfang an bekannt. Ihre Nichtbeachtung konnte man eventuell nachvollziehen, solange in den Vertreiberstaaten der Kommunismus herrschte. Nach dessen Zusammenbruch hätte nach völkerrechtlichen, ethischen Normen ein Sinneswandel stattfinden müssen, dieser erfolgte aber nicht und somit ist die Politik der Beutesicherung in den Vertreiberstaaten – besonders Tschechien und Polen – immer noch unbestrittener Konsens der Politik und der gesamten Gesellschaft, von sehr wenigen, Ausnahmen abgesehen.

Bei diesen Völkern besteht nun mal eine ganz andere Mentalität, Kultur und „Rechtsauffassung“

Die Regierungen Österreichs und der BRD (ab Ende der Sechzigerjahre) erwiesen sich als treue Vasallen der „Nachkriegsordnung“ mit ihren grotesken geistig-psychologischen Auswirkungen unfähig oder vielmehr unwillig, den Menschenrechten und den Heimatrecht der Heimatvertriebenen Geltung zu verschaffen.

Die unmittelbare Verantwortung für die größte Vertreibung in der Geschichte der Menschheit liegt vollständig bei denen, die sie betrieben haben. Sowjetrussen im nördlichen Ostpreußen, Polen im restlichen Ostdeutschland, Tschechen im Sudetenland, Jugoslawen und Ungarn gegen Donauschwaben, usw.

In Potsdam wurden die machtpolitischen Rahmenbedingungen geschaffen. Was nun konkret die Alliierten betrifft, so ist festzustellen, daß sich die Vertreibung im sowjetischen Machtbereich stattfand und nicht im Bereich der Westallliierten. Ohne sowjetische Duldung und Mitwirkung wäre sie nicht durchführbar gewesen.

So verdammenswert die Zustimmung der Westalliierten auch ist, so muß man festhalten, daß Potsdam damals von allen Beteiligten, anfangs auch den Sowjets, nur als die Vorbereitung zu einer wirklichen Friedenskonferenz gesehen wurde, zu der es aber in der Folge niemals kam, weil die Sowjets in der Folge jeden Versuch des Zustandekommens einer Friedenskonferenz sabotierten, und das Potsdamer Protokoll zu ihren und der Vertreiberstaaten Gunsten anwendeten.

Bezüglich der Vertreibung der Sudetendeutschen haben selbst tschechische Autoren die These der Verantwortlichkeit der Alliierten abgemildert und sogar verworfen, so z.B. Milan Churan in seinem Buch „Das Potsdamer Abkommen und die Tschechoslowakei“, Prag, 2001, deutsche Fassung Dinkelsbühl 2007, 374 Seiten. Churan verweist darauf, daß das Potsdamer Dokument kein Internationaler Vertrag ist, da ihm die wesentlichen Merkmale dafür fehlen (Ratifizierung usw.; es fehlt auch in der Sammlung der Gesetze der CSSR und der UNO). Auch meinte Stalin, daß die Konferenz ein Dokument zum Transfer wohl annehmen könne, die betreffenden Regierungen dieses aber nicht verwirklichen müßten !

Art. 13 des Potsdamer Protokolls enthält nirgends die Begriffe „Beschluß“ oder „Entschluß“ (von einer zwingenden Vorschrift also keine Rede!). Die Vertreiberstaaten werden „ersucht“ die Vertreibungen vorerst einzustellen

https://potsdamer-konferenz.de/dokumente/potsdamer-protokoll

Mit dem Massaker von Aussig vom 31. Juli 1945 haben die Tschechen nochmal Druck auf die Potsdamer Konferenz gemacht. Sie beschuldigten Sudetendeutsche, ein Munitionslager in die Luft gesprengt zu haben. Aber schon wenige Minuten nach der Explosion begannen an vier verschiedenen Stellen postierte tschechische Milizionäre, Soldaten und Zivilisten wie auf Kommando Deutsche zu ermorden. Die Zahl der Ermordeten geht in die Hunderte oder vielleicht auch Tausende. Tschechische Regierungs- und Medienvertreter forderten im Anschluß an die Adresse der Alliierten, nun müsse eingesehen werden, daß man den „Abschub“ der Sudetendeutschen so schnell wie möglich durchführen sollte weil man nicht mit den Deutschen leben könne. Zumindest die Westallierten dürften es aber richtig verstanden haben, daß, wenn man die Sudetendeutschen nicht bald dem tschechischen Machtbereich entzieht, sie umgebracht werden.

Alfred M. de Zayas schreibt in „Die Angloamerikaner und die Vertreibung der Deutschen” bezüglich der Vertreibung aus den den Polen provisorisch unter Verwaltung gestellten ostdeutschen Gebieten, Seite 183:

„An dieser Stelle hilft die Feststellung weiter, daß Artikel 13 eine zweischneidige Waffe ist. Wäre er tatsächlich untrennbar von Artikel 9, dann hätten die Alliierten ihn sorgfältiger formulieren müssen: In seiner vorliegenden Form sieht er nämlich Vertreibungen aus ‚Polen‘ und nicht etwa ‚aus Polen einschließlich der deutschen, gemäß Artikel 9 unter polnische Verwaltung gestellten Gebiete‘ vor. Da aber ‚Polen‘ im Potsdamer Protokoll nicht verbindlich definiert worden ist und da seine Westgrenze bis zum Friedensvertrag unbestimmt bleiben sollte, konnte nach den gewohnten Regeln der Interpretation das in Artikel 13 erwähnte ‚Polen‘ nur Polen OHNE die deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße bedeuten; die Oder-Neiße-Gebiete standen offiziell vorübergehend unter polnischer Verwaltung, aber Polen konnte keineswegs die SOUVERÄNITÄT ausüben, die ihm nur der Friedensvertrag verleihen konnte. Deshalb war die Brücke, die Molotow zwischen den beiden Artikeln schlug, eine recht waghalsige Sache für seine eigene juristische Argumentation, weil ja Polen im Artikel 13 nicht größer sein konnte als das im Artikel 9 angesprochene Polen, das heißt Polen OHNE Souveränität über die deutschen Ost-Provinzen.“

Was nun die völkerrechtliche Gültigkeit des Münchner Abkommens betrifft, dies wird Thema eines eigenen Artikels auf dieser Seite sein.

Die Vertreibung ist ein eiskalt geplantes Nachkriegsverbrechen und wäre ohne schon vorher vorhandene panslawistisch motivierte Expansionsabsichten sicher nicht erfolgt. Von staatlicher Seite in Österreich und der BRD ist eine gewissenhafte, enttabuisierende Aufarbeitung dieses Themas NICHT zu erwarten, denn es entspricht nicht ihrem geschichtspolitischen Interesse. Diese Kollaborateure der Vertreiberstaaten haben auch die Herrschaft über die staatlich-medial propagierte Geschichtsinterpretation. Die „Meinungsfreiheit“ wird hierbei geschichtspolitisch gesteuert.

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