Johann Böhm rät der SL-Spitze:

Sonntag,17.September2017 von

„Sprecht mit den Kritikern der umstrittenen Satzungsänderung!“

In die Diskussion um den von Bernd Posselt (CSU) forcierten Versuch einer Satzungsänderung der Sudetendeutschen Landsmannschaft hat sich der ehemalige SL-Sprecher Johann Böhm (ebenfalls CSU) eingeschaltet. Böhm, von 1994 bis 2003 Präsident des Bayerischen Landtages, rät in einem der „Sudetenpost“ zugeleiteten Appell der aktuellen SL-Spitze, auf die Kläger zuzuge-

hen.

Der Jurist und frühere Staatssekretär, 1937 in Daßnitz (Egerland) geboren, warnt vor einer Diffamierung der Gegner der Satzungs-„Reform“ und vor leichtfertiger Kritik an dem mit dem Fall befassten Landgericht München.

Böhm schreibt: „Jeder Verein hat darauf zu achten, dass Beschlüsse nicht nur inhaltlich sinnvoll sind, sondern auch formell auf richtigem Weg zustande kommen. Mitglieder, die Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen haben, sind zweifelsfrei berechtigt, die Rechtmäßigkeit nachprüfen zu lassen.

Das ist dann kein zerstörerischer1 Akt, wie die SL-Spitze meint, diese Bemühung zielt lediglich darauf ab, das Procedere durch eine objektive Stelle – im konkreten Fall ein Gericht – überprüfen zu lassen. In einem Rechtsstaat ist solches Vorgehen ganz normal, es ist keineswegs destruktiv!

Der Bundes-Versammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft sind im Jahr 2015 offensichtlich – zumindest – Verfahrensfehler unterlaufen. Die beschlossene Satzungsänderung wurde ja nach gerichtlichem Spruch nicht in das Register eingetragen.

Das Gericht gab also den Klägern recht. Die Bundesversammlung sah sich daher veranlasst, über die Materie im Jahr 2016 neu zu entscheiden. Doch dieser ,Heilungsversuch ist vom Landgericht München ebenfalls als nichtig‘ angesehen worden. Wieder bekamen die Kläger recht (wenn auch der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist).

Die Verantwortlichen sollten also einmal zunächst mit sich selbst ,ins Gericht gehen, statt das Verhalten der Kläger als zerstörerisch zu bezeichnen und der Richterin ein ,praxisfernes“ und , abwegiges Urteil“ zu unterstellen.

Mit den Klägern zu sprechen, statt sie in die Verschwörer-Ecke zu drängen, wäre richtig. Die SL-Spitze sollte beherzigen, was ein weiser Rabbi einst so formuliert hat: Jede Sache hat drei Seiten: Meine Seite, deine Seite und die richtige Seite.“ Es geht um die Sache, nicht um Personen. Sachdiskussion ist also notwendig; persönliche Diffamierung führt in die Spaltung.“

(Aus Sudetenpost vom 7. September 2017, S.2)

Link zum originalen Artikel:

Appell Johann Böhm