Erklärung zu der 16. Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft und dem nachfolgenden Geschehen am 27.28.02.2016

Donnerstag,3.März2016 von

Wird die Sudetendeutsche Verzichtsbehauptung nun zum alljährlichen Posselt-Ritual?

Es war vor einem Jahr, am 28.2.2015 als die Sudetendeutsche Volksgruppe von einer Schockwelle der Entrüstung getroffen wurde: Bernd Posselt, damaliger Sprecher der SL und Bundesvorsitzender in Personalunion ließ die Presse wissen, die Delegierten der 15. Bundesversammlung hätten beschlossen, die „Sudetendeutschen“ würden auf die Rückgabe ihrer Heimat, sowie auf Rehabilitation und Restitution verzichten. Dieser Beschluss wurde vom Registergericht bekanntlich bereits im Mai 2015 wieder kassiert, da die Bundesversammlung nicht am Vereinszweck herumbasteln darf – dies ginge nur bei Zustimmung aller Mitglieder. Auch das parallel angerufene Landgericht erklärte den Beschluss am 29.01.2016 für nichtig.

Scheinbar unbelehrbar unternahmen Posselt und seine engste Gefolgschaft einen erneuten Versuch, in der 16. Bundesversammlung am 27./28.02.2016 über die Beschlussvorlage des letzten Jahres erneut abzustimmen, obwohl das Registergericht, welches auch dieses Mal für die Eintragung zuständig ist, bekanntlich den Versuch mit Hinweis auf Unzulässigkeit wegen Zweckänderung zurück wies und das Landgericht den Beschluss für nichtig erklärte. (Nichtige Beschlüsse sind nicht existent und können auch nicht durch Wiedervorlage geheilt werden.)

Aber alles kam ganz anders:

Die mit Spannung erwartete 16. Bundesversammlung wurde bereits nach 20 Minuten, im Anschluss an die vom Alterspräsident abgegebene Erklärung durch selbigen wieder geschlossen, da er eklatante Ladungsmängel festgestellt hatte und daher die Beschlussfähigkeit der 16. Bundesversammlung nicht erklären konnte.

Weitere Veranstaltung:

Zwar hielt Posselt mit einigen Getreuen im Nachgang eine weitere Versammlung ab, auf welcher er sich auch wählen und über die Satzung abstimmen ließ, jedoch sind diese Beschlüsse und Wahlen nicht das Papier wert, auf dem sie notiert sind, denn eine geschlossene 16. Bundesversammlung lässt sich nicht wieder eröffnen. Ach nicht, in dem Posselt, welcher noch nicht einmal Mitglied des Präsidiums ist, jemanden aufs Podium stellt und ihm aufträgt: Du machst jetzt weiter als zweitältestes Mitglied der Bundesversammlung…

Auch kann es keine „17.Bundesversammlung“ gewesen sein, denn diese hätte eine drei Wochen zuvor versendete Einladung erfordert.

Natürlich hielt dieser Umstand Bernd Posselt nicht davon ab, auch dieses Jahr wieder den angeblichen „Verzicht der Sudetendeutschen“ in den Medien zu behaupten und die ahnungslosen Journalisten, welche nicht selbst vor Ort waren, an der Nase herum zu führen. Diese werden sich sicherlich bedanken, denn in Zeiten des allgemeinen „Lügenpresse- Vorwurfs“ kommt es nicht besonders gut an, als Medium an der Verbreitung von Falschbehauptungen beteiligt zu sein.

Fakt ist, auch die Abstimmung über Satzungsänderung anno 2016 ist wiederum gescheitert, diesmal schon deshalb, weil während der offiziellen 16. Bundesversammlung keinerlei Abstimmungen stattfanden. Das Gleiche gilt für die Wahlen, denn sie fanden nicht statt.

Der „alte“ Bundesvorstand ist bis zu einer Neuwahl im Amt, nicht jedoch der Präsident der Bundesversammlung und der Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft. Deren Amtszeit endete am 05.02.2016, genau vier Jahre nach der letzten Wahl und verlängert sich ausweislich der Vereins-Satzung nicht bis zu einer Neuwahl automatisch.

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