Antrag auf Satzungsänderung gescheitert- Witikobund fühlt sich bestätigt

Montag,2.März2015 von

Der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft e.V. (SL) lag bei ihrer Sitzung am 28.2./1.3.2015 ein Antrag auf Satzungsänderung vor. Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Ja-Stimmen 48 (71,8 %)

Nein-Stimmen 19 (28,2 %)

Enthaltungen 2

Damit ist der Antrag gescheitert, denn zur Abstimmung stand eine wesentliche Änderung des Vereinszweck, die nur mit Einstimmigkeit herbeigeführt werden kann (§33 BGB). Selbst die für eine einfache Satzungsänderung erforderliche Dreiviertelmehrheit wurde verfehlt. Die gewünschte Änderung kann somit nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.

Der Witikobund e.V. hatte schon im Vorfeld vor diesem Änderungsantrag gewarnt, da er in ihm einen gravierenden Rechtverzicht sah, der vor der Volksgruppe nicht verantwortet werden kann. Sein Ziel ist weiter die weltweite Ächtung von Vertreibungen, was aber nur gelingen kann, wenn sich Vertreibungen nicht mehr lohnen, auch nicht für die Tschechische Republik. Er fordert alle relevanten Kräfte der Volksgruppe auf, sich diesem Ziel nicht zu verschließen.

01.03.2015

Gez. Vogt Gruber, Vors.

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