Alliierte u. Vertreibung
Das Thema Vertreibung der Deutschen in den Aussagen der Alliierten während und kurz nach dem Krieg.
- 14.8.1941 Atlantik-Charta (Roosevelt und Churchill). Punkt 2 bestätigt: „Die unterzeichnenden Länder wünschen keine Gebietsveränderungen, die nicht mit den frei geäußerten Wünschen der betroffenen Völker übereinstimmen.“
- 15.8.1941 Beginn der Deportationen der Wolga-Deutschen nach Sibirien und Zentral-Asien, Auflösung der Republik der Wolga-Deutschen in der Sowjetunion.
- September 1941 Exil-Präsident Benes fordert Ausweisung der Sudetendeutschen.
- 24.9.1941 Die Sowjetunion akzeptiert nachträglich die Atlantik-Charta. Im Gegensatz dazu erklärt der exilpolnische Außenminister Raczynski, in London: „Die künftigen Grenzen Polens sollten Polens Lebensinteresse nach einem breiten Zugang zur See, genügend geschützt vor fremder Einwirkung, und ferner eine wirtschaftliche Entfaltung in einem der Zahl seiner Bevölkerung entsprechenden Verhältnis sichern.“
- 16.12.1941 Stalin und Molotow verlangen von Eden (britischer Außenminister) in Moskau Abtretung Ostpreußens an Polen.
- 5.8.1942 erklärte Eden: „Bei der endgültigen Festlegung der tschechoslowakischen Grenzen, die bei Kriegsende vorgenommen werden muß, wird die britische Regierung sich nicht von irgendwelchen seit 1938 vorgenommenen Änderungen (Münchner Abkommen) beeinflussen lassen“
- 7.8.1942 Eden informiert Benes im Prinzip mit der Umsiedelung der Sudetendeutschen einverstanden zu sein.
- 14.3.1943 Roosevelt erörtert mit Eden in Washington Überlassung Ostpreußens an Polen, Ausweisung der Deutschen aus Ostpreußen. Der sowjetische Botschafter Litwinow teil Eden mit, daß Russland auf der Curzonlinie als polnische Ostgrenze bestehe. Jene ethnographische Curzonlinie, die schon 1919 in Versailles als polnische Ostgrenze bestimmt wurde.
- 12.5.1943 Roosevelt gibt Benes, der behauptet, bereits die russische Zustimmung zu besitzen, seinerseits Zustimmung zu der geplanten Ausweisung der Sudetendeutschen. Er spricht sich auch für Ausweisung der Deutschen aus Ostpreußen und aus Siebenbürgen aus.
- 6.6.1943 Botschafter Bogomolow (UdSSR) erklärt sich mit der Ausweisung der Sudetendeutschen einverstanden.
- 28.11. – 1.12.1943 Konferenz von Teheran (Roosevelt, Churchill, Stalin) behandelt u. a. neue polnische Grenzen.
- 1.12.1943 Churchill schlägt die Oder-Linie als polnische Westgrenze und Abtretung ganz Oberschlesiens an Polen vor. Von der Neiße (westliche oder östliche) ist nicht die Rede. Roosevelt und Churchill stimmten Stalins Forderung nach dem Gebiet von Königsberg zu, der dann bereit war, Churchills Vorschlag zugunsten Polens anzunehmen. Roosevelt regt „Bevölkerungsaustausch“ für die betroffenen Gebiete an, Stalin hält Durchführung für möglich.
- 22.2.1944 Churchill informiert britisches Unterhaus, daß Polen im Norden und Westen zu Lasten Deutschlands „Kompensationen“ – für das 1921 von Polen eroberte und hauptsächlich von Ukrainern und Weissrussen bewohnte sogenannte „Ostpolen“ – erhalten werde, daß die Atlantik-Charta auf Deutschland keine Anwendung findet und daher Gebietsübertragungen und Grenzberichtigungen zu Lasten des Feindeslandes zulässig sind.
- 18.10.1944 Internierung der Volksdeutschen in Lagern und Liquidation ihres Besitzes in Jugoslawien beginnt.
- Oktober 1944 Volksdeutsche aus Nord-Siebenbürgen und Ungarn werden behördlich evakuiert nach Österreich und Schlesien; Beginn der Flucht aus dem Memelland und aus Ostpreußen nach Pommern.
- 10.12.1944 De Gaulle und Außenminister Bidault schließen in Moskau den sowjetisch-französischen Freundschaftsvertrag und kommen überein, das linke Rheinufer an Frankreich, Ostpreußen, Pommern und Schlesien an Polen fallen zu lassen.
- 15.12.1944 Churchill billigt vor dem britischen Unterhaus eine Ausweitung Polens nach dem Westen mit 200 Meilen Ostseeküste sowie die totale Austreibung der Deutschen aus den an Polen fallenden Gebieten. Große Bedenken gegen Massenvertreibungen werden von einigen Abgeordneten erhoben.
- 17.12.1944 Arciszewski (Chef des polnischen Exilkabinetts in London) antwortet Churchill, verlangt Ostpreußen, Oberschlesien und Teile von Pommern für Polen, wünscht jedoch weder Breslau noch Stettin.
- 18.12.1944 Das polnische kommunistische Exilkabinett in Moskau – das „Lubliner Komitee“ – verlangt Polens Westgrenze von Stettin nach Süden an der Oder und der westlichen (der Görlitzer) Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze zu ziehen. Niemand hatte bis dahin so viel Gebietserwerb beansprucht.
- Dezember 1944 – Januar 1945 Volksdeutsche aus Rumänien, Ungarn und Jugoslawien werden in die Sowjetunion verschleppt.
- 3.-12.2.1945 Krimkonferenz in Jalta (Churchill, Roosevelt, Stalin): Polen soll durch beträchtlichen Gebietszuwachs im Westen und Norden für Abtretungen im Osten („Ostpolen“ jenseits der Curzonlinie) „entschädigt“ werden. Die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens ist bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt worden. Ein Geheimprotokoll sieht als Reparationen u. a. die Verwendung von Deutschen als Zwangsarbeiter vor.
- 28.2.1945 Maßnahmen gegen die in Polen zurückgebliebenen Deutschen wie Deportation in Arbeitslagern, Vermögensentzug und ähnliches laufen an.
- Februar – April 1945 Massenverschleppungen von Deutschen aus den von der Roten Armee besetzten Gebieten nach der Sowjetunion.
- Mai – Juni 1945 bis Behördlich angeordnete, wilde Vertreibung der Deutschen aus polnisch verwalteten Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie durch polnische Miliz erzwungen. Prager Aufstand, Massenmorde an Deutschen und „wilde Vertreibungen“ in den böhmischen Ländern. Aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie vor den Kämpfen ausgewichene Deutsche versuchen in die Heimat zurückzukehren, vor allem aus der Tschechoslowakei und aus der russischen Besatzungszone in Deutschland.
- 14.6.1945 Beginn der Vertreibung der Sudetendeutschen auf Anweisung örtlicher tschechischer Militärkommandanten.
- Ende Juni 1945 Alle Deutschen, die in einem Abstand von 100 bis 200 km östlich der Oder und der westlichen Neiße leben, werden plötzlich vertrieben.
17. Juli – 2. August 1945: Die Potsdamer Konferenz und die Vertreibung der Deutschen
Besonders die Vertreiberstaaten Polen und Tschechien halten die Beschlüsse dieser Konferenz immer noch für den wichtigsten Freibrief für ihre auf Gewinn von Lebensraum gerichteten ethnischen Säuberungen und der darauffolgenden Politik der Beutesicherung gemäß alter panslawischer Gebietsforderungen auf deutsches Land – der eigentlichen, tieferen Ursache der Vertreibung der Deutschen aus Deutschlands Osten. Die Beschlüsse der in Potsdam Cecilienhof stattgefundenen Konferenz der drei alliierten Mächte ist jedoch kein Vertrag im völkerrechtlichen Sinn und wurde deshalb auch nicht in die „UNO-Treaty-Series“ (UNO-Vertragssammlung) aufgenommen. Es ist ein Abkommen zu Lasten Dritter und schon deswegen abzulehnen. Das Fehlen einer Bindungswirkung hat auch das BRD-Bundesverfassungsgericht 1956 festgestellt. Betrachtet man die Vertreibungen als Bevölkerungsverschiebungen oder als Bevölkerungsaustausch, so wäre dafür ein Vertrag zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Staat erforderlich gewesen, was hier fehlt. Die Gebietsveränderungen standen unter dem Vorbehalt eines späteren Friedensvertrages für Deutschland, den es aus durchsichtigen Gründen formell bis heute nicht gibt! Die Beschlüsse erhalten auch keine Aussagen zum Eigentum der Vertriebenen. Diese und weitere Einwände sind von Anfang an bekannt. Ihre Nichtbeachtung konnte man eventuell nachvollziehen, solange in den Vertreiberstaaten der Kommunismus herrschte, also bis 1989. Nach dessen Zusammenbruch hätte nach völkerrechtlichen, ethischen Normen ein Sinneswandel stattfinden müssen, dieser erfolgte aber nicht und somit ist die Politik der Beutesicherung immer noch unbestrittener Konsens in der Politik und Gesellschaft dieser Länder, von wenigen persönlichen Ausnahmen abgesehen. Dort besteht immer noch nun mal eine ganz andere, östliche Deutung von „Rechtsauffassung“. Die Regierungen der BRD und Österreichs haben im Sinne der „Nachkriegsordnung“ den Vertreiberstaaten letztlich in allen Punkten nachgegeben, inklusive Geschichtsdarstellung. Unfähig oder vielmehr unwillig, einen Rest von Stolz und Selbstachtung zu behalten und den Menschenrechten der Heimatvertriebenen Geltung zu verschaffen.
Die Verantwortung für die größte Vertreibung in der Geschichte der Menschheit liegt vollständig bei denen, die sie betrieben haben und bis heute davon profitieren! Russen im nördl. Ostpreußen, Polen im größten Teil Ostdeutschland, Tschechen im Sudetenland, Jugoslawen und Ungarn in den Siedlungsgebieten der Donauschwaben, usw. In Potsdam wurden nur teilweise die Rahmenbedingungen geschaffen. Polen hat es geschafft die Beute zu tauschen. Die Beute „Ostpolen“, 1921 erobert und hauptsächlich von Ukrainern und Weissrussen bewohnt, gegen die sehr viel wertvollere Beute Ostdeutschland im Jahr 1945.
Bezüglich der Vertreibung der Sudetendeutschen hat selbst ein tschechischer Autor die These der Verantwortlichkeit der Alliierten abgemildert und sogar verworfen, so z.B. Milan Churan in seinem Buch „Das Potsdamer Abkommen und die Tschechoslowakei“, Prag, 2001, deutsche Fassung in Dinkelsbühl 2007, 374 Seiten. Churan verweist darauf, daß das Potsdamer Dokument kein Internationaler Vertrag ist, da ihm die wesentlichen Merkmale dafür fehlen (Ratifizierung usw.; es fehlt auch in der Sammlung der Gesetze der CSSR).
Auch meinte Stalin, daß die Konferenz ein Dokument zum Transfer wohl annehmen könne, die betreffenden Regierungen dieses aber nicht verwirklichen müßten!
Der international renommierte amerikanische Historiker und UN-Völkerrechtexperte Dr. Alfred M. de Zayas schreibt in seinem Buch „Die Angloamerikaner und die Vertreibung der Deutschen” bezüglich der Vertreibung aus den Polen provisorisch unter Verwaltung gestellten ostdeutschen Gebieten, Seite 183:
„An dieser Stelle hilft die Feststellung weiter, daß Artikel XIII der Potsdamer Beschlüsse eine zweischneidige Waffe ist. Wäre er tatsächlich untrennbar von Artikel IX, dann hätten die Alliierten ihn sorgfältiger formulieren müssen: In seiner vorliegenden Form sieht er nämlich Vertreibungen aus ‚Polen‘ und nicht etwa ‚aus Polen einschließlich der deutschen, gemäß Artikel IX unter polnische Verwaltung gestellten Gebiete‘ vor. Da aber ‚Polen‘ im Potsdamer Protokoll nicht verbindlich definiert worden ist und da seine Westgrenze bis zum Friedensvertrag unbestimmt bleiben sollte, konnte nach den gewohnten Regeln der Interpretation das in Artikel XIII erwähnte ‚Polen‘ nur Polen OHNE die deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße bedeuten; die Oder-Neiße-Gebiete standen offiziell vorübergehend unter polnischer Verwaltung, aber Polen konnte keineswegs die SOUVERÄNITÄT ausüben, die ihm nur der Friedensvertrag verleihen konnte. Deshalb war die Brücke, die der sowjetische Außenminister Molotow zwischen den beiden Artikeln schlug, eine recht waghalsige Sache für seine eigene juristische Argumentation, weil ja Polen im Artikel XIII nicht größer sein konnte als das im Artikel IX angesprochene Polen, das heißt Polen OHNE Souveränität über die deutschen Ost-Provinzen.“
Was nun konkret die Alliierten betrifft, so ist festzustellen, daß sich die Vertreibung im sowjetischen Machtbereich stattfand und nicht im westlichen. Ohne sowjetische Duldung und Mitwirkung wäre sie nicht durchführbar gewesen. So verdammenswert die Zustimmung der beiden Westalliierten auch ist, so muß man festhalten, daß Potsdam damals von allen Beteiligten, anfangs auch den Sowjets, nur als die Vorbereitung zu einer wirklichen Friedenskonferenz gesehen wurde, zu der es aber in der Folge niemals kam, weil die Sowjets in der Folge jeden Versuch des Zustandekommens einer Friedenskonferenz sabotierten, und die Potsdamer Beschlüsse zu ihren und der Vertreiberstaaten Gunsten mißinterpretierten.
Alle Beschlüsse der Potsdamer Konferenz hier:
https://www.verfassungen.de/de45-49/potsdamerprotokoll45.htm
Beitragsbild aus dem Buch „Geflohen und vertrieben“ von Rudolf Mühlfenzl, 1981





