Der Gedenktag in Ungarn

Freitag,8.Februar2013 von

Am 19. Jänner 2013 fand in Solymar/Schaumar bei Budapest die erste offizielle Gedenkfeier für die 1946 vertriebenen Ungarndeutschen statt. Die Gedenkrede hielt der Minister für Humanresourcen, Zoltan Balog.
Möglich wurde diese Feíer, weil das ungarische Parlament am 11. Dezember 2012 beschlossen hat, alljährlich am 19.
Jänner einen Nationalen Gedenktag zur Erinnerung an die Vertreibung der Deutschen einzuführen. An diesem Tag
verließ 1946 der erste Transport Ungarn.
Die sudetendeutschen Heimatvertriebenen begrüßen diesen Beschluß dankbar und sehen in ihm einen weiteren Schritt
zur Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels europäischer Geschichte. Sie geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass sich
nun auch Deutschland und Österreich nicht länger einem solchen Gedenktag verschließen werden. Besonders
beachtenswert ist, dass der Beschluss über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig erfolgte.
Freilich verfolgt Budapest auch eigene Interessen. Es hofft, Staaten wie Rumänien und die Slowakei, aus denen
Menschen ungarischer Nationalität vertrieben wurden, in Zugzwang zu bringen. Beschönigend ist auch der Hinweis
auf den Kontrollrat in Abs. 2 des Gesetzes (s.u.!), denn dieser hat lediglich die Verteilung der Vertriebenen auf die
Besatzungszonen festgelegt.
Die Verbundenheit Ungarns mit Deutschland zeigte sich schon 1989 beim historischen Europa-Picknick an der
Grenze zu Österreich. Die symbolische Zertrennung des Drahtzaunes war ein wichtiges Signal für den Fall des
Eisernen Vorhangs. Als Deutsche dürfen wir in aller Bescheidenheit auch auf die Aufnahme vieler Ungarn nach
dem Volksaufstand im Jahre 1956 verweisen. Der ungarische Volksaufstand wurde insbesondere von den Vertriebenen mit Interesse verfolgt, weil er
zehn Jahre nach der Vertreibung noch einmal Hoffnung auf Rückkehr in die Heimat weckte.

Hier der Beschluß im Wortlaut

1. Das Ungarische Parlament erklärt den 19. Januar, den Jahrestag des Beginns der Vertreibung im Jahr
1946, zum Gedenktag der Verschleppung der Ungarndeutschen.
2. Das Ungarische Parlament
* hält es für erforderlich, dass der die Menschenrechte schwer verletzenden und unrechtmäßigen
Verschleppung der Gemeinschaft der Deutschen in Ungarn, die durch die Umsetzung des Beschlusses des
Alliierten Kontrollrates vom 20. November 1945 – aufgrund des falschen Vorwurfs und des Grundsatzes
der Kollektivschuld am Ende des 2. Weltkrieges und in der Zeit danach Verfolgung und Beraubung ihrer
Güter erleiden musste, würdig gedacht wird,
* zollt allen Respekt, die Opfer der Demütigungen, Verschleppungen waren, insbesondere den
kirchlichen bzw. weltlichen Personen, die die Verfolgung und sogar den Tod wegen ihres
Verantwortungsbewusstseins und ihrer Solidarität für die ihnen anvertrauten Gemeinschaften häufig
freiwillig akzeptiert haben,
* unterstützt und betreibt die Organisation von Gedenkveranstaltungen und von Unterrichtsmaterialien
bezüglich der Verfolgung, Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen.
3. Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.