„Sudetendeutsche wollen ihre Heimat nicht wiederhaben“ (Spiegel „online“)

Donnerstag,3.März2016 von

Spiegel online heute:
„Satzungsänderung
Sudetendeutsche wollen ihre Heimat nicht wiederhaben.“
mein Beitrag dazu:

Irrtum: die Sudetendeutschen wurden nicht gefragt, und deswegen gibt es auch keine Antwort der Sudetendeutschen.

Auch diese neue Satzungsänderung ist eine Zweckänderung.
Dafür ist die Zustimmung aller Sudetendeutschen in der SL e.V. gesetzlich vorgeschrieben.

Deswegen hat das Landgericht München I in seinem Urteilstenor vom 29. Januar 2016 auch festgestellt:
die Zweckänderung im Beschluss der Bundesversammlung vom 28.2.2015 ist nichtig.
Hinzu kommt, dass das Amtsgericht München als Registergericht schon am 19.5.2015 dem Bundesvorstand vor dem Sudetendeutschen Tag  mitgeteilt hat, dass die Satzungsänderung nicht eingetragen werden kann, weil es eine „Änderung des Vereinszwecks ist und gemäß Paragraph 33 BGB dafür die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich ist.“
Diese Rechtsmeinung kann sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte stützen.

Diese Mitteilung des Amtsgerichts wurde den Teilnehmern des Sudetendeutschen Tags absichtlich verschwiegen und so getan, als sei der Verzicht der Sudetendeutschen erfolgt. So einfach ist es, die Wahrheit aus zu blenden und die Öffentlichkeit zu blenden.

Wie man es aber fertig bringt, eine schon einmal vom Amtsgericht abgelehnte Eintragung der Satzungsänderung inhaltlich gleich zu beschließen, die dann wieder dem Amtsgericht zur Eintragung vorgelegt werden muss, obwohl man bereits von dort eine zweifelsfreie, also eindeutige Ablehnung und damit Abfuhr erlitten hat, lässt sich nur mit dem Ehrgeiz und einem tendenziösen Zwänglertum des (teilweisen) Bundesvorstandes erklären.
Ob das nicht doch ein bisschen krankhafter Veranlagung geschuldet ist?

Es kommt aber noch schlimmer:
Der Alterspräsident hat in der Sitzung der Bundesversammlung in einer deutlichen
Einführung erklärt, dass er die Sitzung der Bundesversammlung vom 27/28.Februar 2016 wegen der Beschlussunfähigkeit, die auf einen Einberufungsmangel zurückzuführen ist, nicht eröffnen und die Tagesordnung nicht aufrufen kann, weil die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse und durchgeführten Wahlen ausnahmslos nichtig sein würden.
Diese weitere Blamage müsste den Sudetendeutschen erspart bleiben!

Deswegen hat er entschlossen entschieden, und den Entschluss verkündet, dass die Tagesordnung nicht aufgerufen wird und er die Sitzung sofort beendet und schließt.

Das was Herr Posselt anschließend initiiert hat, ist von der Satzung des SL e.V.  und den einschlägigen gesetzlichen Regeln im Vereinsrecht nicht gedeckt.
Er zwingt damit den Verein also möglicherweise wieder in einen neuen Rechtsstreit, wenn er die Gültigkeit der am 27. und 28. Februar 2016 abgestimmten Beschlüsse und Wahlen  behaupten sollte. Für den Rechtsstreit hat der Verein der Sudetendeutschen Landsmannschaft die erforderlichen Finanzmittel nicht verfügbar.

Das hat der Alterspräsident mit seiner Entscheidung, dass er die Sitzung nach Aufruf und Begründung seiner Entscheidung nicht eröffnet und sofort geschlossen hat, zunächst verhindert.

Posselt hat sich nicht darum geschert.

Posselt sucht also den Streit mit der Mehrzahl der Sudetendeutschen und gibt vor, damit den Streit mit der tschechischen Regierung beenden zu wollen. Den Verhandlungen ist mit der Methode Posselts mit Sicherheit nicht gedient, wenn man weiterhin mit nichtigen Vereinsbeschlüssen öffentlich auftritt.

Bevor überhaupt die rechtsetzende Eintragung einer Satzungsänderung im Vereinsregister erfogt ist, sollte man abwarten. Bevor man den (angeblichen) Verzicht der Sudetendeutschen auf ihre nicht nur völkerrechtlich begründeten Rechte verkündigt und verteidigt, müssen die Rechtsgrundlagen vorhanden sein. Das sind sie aber nicht!

Herrn Posselt haben Amtsgericht und Landgericht München I gezeigt, dass er unter Berufung auf einen offenkundig nichtigen Beschluss der Bundesversammlung vom 28.02.2015 der tschechischen Regierung und  dem tschechischen Volk die Unwahrheit über einen Verzicht der Sudetendeutschen gesagt hat, den es (zumindest bisher) nicht gegeben hat.

Seine Glaubwürdigkeit  als Verhandlungsführer und Gesprächspartner in Sudetendeutschen Angelegenheiten dürfte Herr Posselt damit endgültig verloren haben.

Die Ernsthaftigkeit seiner Äußerungen wird man in Zukunft  eher nicht glauben wollen. Zu hoffen bleibt, dass er nicht auch die Glaubwürdigkeit der Sudetendeutschen aufs Spiel gesetzt hat.
Das wird man in naher Zukunft sehen.

Beste Grüße
Heinz Veauthier

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/vertriebene-sudetendeutsche-aendern-satzung-a-1079696.html

Verwandte Artikel

Tags

Share