Der Witikobund zur Flüchtlingsproblematik:
Erst Integration der deutschen Ostvertriebenen vollenden!
Frau Merkel bürdet Deutschland neue Integrationsaufgaben auf, noch ehe die
alten abgearbeitet sind. Alleine die Eiertänze um die Stiftung Flucht,
Vertreibungen, Versöhnung (SFVV) in Berlin zeigen, wie voreilig ihr Ruf „Wir
schaffen das“ war.
Die Integrationsforschung kennt ein Dreistufenmodell, das Mitexistenz,
Mitarbeit und Mitbestimmung unterscheidet. Den deutschen Ostvertriebenen
verweigerte man leider die dritte Stufe, auf der sich im Idealfall
Stammbevölkerung und Neubürger mit denselben Zielen identifizieren.
Der Grund liegt am unzureichenden Lastenausgleich. Bei einer
Entschädigungsquote von rd. fünf Prozent (mit starker Degression bei größeren
Vermögen und Produktionsmitteln) besaß der Vertriebene nach dem
Wirtschaftswunder bestenfalls ein mit Hypotheken belastetes Eigenheim.
Nichtvertriebene hingegen konnten ungestört ihr Eigentum und ihre
Produktionsmittel nutzen und schon im Wirtschaftswunder teilweise gewaltige
Vermögenszuwächse in ihre Taschen lenken.
Wirtschaftliche Macht ist aber nicht erst seit Karl Marx der Schlüssel zur
politischen Macht. So konnte sich das westdeutsche Bürger- und Großbürgertum
den Staat nach eigenen Vorstellungen einrichten. Nicht ins Konzept passt da bis
heute die Gewährung diplomatischen Schutzes gegenüber den Vertreiberstaaten
in Rehabilitierungsfragen. Die Verantwortlichen ließ es auch kalt, als die
Medien in den sechziger Jahren begannen, die Vertriebenen als Revanchisten
und verkappte Nazis zu schmähen. Bald bemächtigte sich auch das Kabarett
dieses Themas und machte die Vertriebenen lächerlich. Das schüchterte viele
von ihnen ein und machte ihnen auch noch die eigene Jugend abspenstig. In der
Folge herrschte eine Art Friedhofsruhe, die mancher als gelungene Integration
missdeutete. Es handelte sich aber um eine massive Verletzung der
Menschenwürde und um Heuchelei, denn die Ministerien in Bonn waren selbst
mit bis zu 66 Prozent NS-kontaminiert!
Der bisherige Umgang mit den deutschen Ostvertriebenen kann nur bedingt als
Qualifikationsnachweis für weitere Integrationsaufgaben angesehen werden.