Zuletzt aktualisiert
21.10.2008

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Witikobund e.V.

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Spendenquittung für das Finanzamt:
Der Witikobund e.V., München, ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes München für Körperschaften, Str.Nr. 143/844/58204, vom 31.03.2006 für das Jahr 2004 wegen der Förderung der Hilfe für Vertriebene, Völkerverständigung, Heimatpflege und Heimatkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Der Bundesvorstand des Witikobundes e.V. bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung der Hilfe für Vertriebene, Völkerverständigung, Heimatpflege und Heimatkunde im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 EstDV – Abschnitt A Nrn. 7 und 10 bzw. Abschnitt B Nr. 3 ggf. auch im Ausland verwendet wird.

Witikobund e.V.
Bundesvorstand