Zuletzt aktualisiert
21.10.2008

Auszug aus der Satzung des Witikobundes e.V..
Die Zielsetzung entspricht weitgehend den Zielen der Sudetendeutschen Landsmannschaft (siehe unten).

 

§ 2
Zweck des Bundes

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar die nachstehenden, als besonders förderungswürdig anerkannten Zwecke:

1. Die Förderung von Tätigkeiten, die dazu bestimmt und geeignet sind, der Völkerverständigung zu dienen sowie die Förderung des Austausches von Informationen über Deutschland und das Ausland. Der Bund bekennt sich zur Partnerschaft freier Völker als Grundlage eines friedlichen Europa.

2. Die Förderung und Unterstützung der berechtigten Anliegen der Flüchtlinge und Vertriebenen, die Wiedergutmachung des Vertreibungsunrechts auf der Basis des Völkerrechts sowie der Rückgabe des konfiszierten Eigentums auf der Grundlage eines gerechten Ausgleichs.

2) Diesen Zwecken dienen – insbesondere mit Bezug auf Mittel- und Osteuropa –

1. die Erforschung der geschichtlichen Wahrheit und ihrer völkerrechtlichen Bewertung sowie die Verbreitung der gewonnenen Ergebnisse,

2. die Beratung staatlicher Entscheidungsträger in Fragen des Vereinszwecks,

3. die Durchführung von Vortragsveranstaltungen, Seminaren und Tagungen, die Herausgabe von Schriften, die Pflege eines Archivs, einer Bücherei sowie der entsprechenden Wissenschaften,

4. der Kontakt und die Zusammenarbeit mit Organisationen gleicher Zielsetzung im In- und Ausland.
 

Ziele der Sudetendeutschen
gemäß Satzung der SL

Die SUDETENDEUTSCHE LANDSMANNSCHAFT (SL) ist die überparteiliche und überkonfessionelle Volkstumsorganisation der Sudetendeutschen in der Vertreibung.

Gemäß § 3 ihrer Satzung verfolgt sie folgende Zwecke:

a) die über drei Millionen Sudetendeutschen, welche nach dem Zweiten Weltkrieg aus ihrer Heimat, in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien vertrieben und über die ganze Welt verstreut wurden, und ihre Nachkommen als politische, kulturelle und soziale Gemeinschaft zu erhalten und ihre Belange in der Heimat sowie in den Aufnahmegebieten zu wahren;

b) an einer gerechten Völker- und Staatenordnung mitzuwirken, in der Vertreibungen, Völkermord oder „ethnische Säuberungen“ und Diskriminierungen weltweit gebannt und insbesondere das Recht auf die Heimat, das Volksgruppenrecht und das Selbstbestimmungsrecht für alle Völker bzw. Volksgruppen garantiert sind;

c) den Rechtsanspruch auf die Heimat, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen;

d) das Recht auf Rückgabe bzw. gleichwertigen Ersatz oder Entschädigung des konfiszierten Eigentums der Sudetendeutschen zu wahren;

e) die Landsleute wirtschaftlich und sozial zu betreuen;

f) das kulturelle und wissenschaftliche Erbe der Heimat als Teil der deutschen und europäischen Kultur zu pflegen, zu fördern und weiter zu entwickeln;

g) zur Verständigung der Völker in Europa auf der Basis von Wahrheit und Recht, insbesondere zur Herstellung von partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschen und Tschechen, beizutragen.

Die Satzung des Witikobundes (zum Download bitte hier klicken)