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21.10.2008

Die Dokumentationsseite des Witikobundes e.V. bietet Ihnen Landkarten und Dokumente zum Download für Ihre Arbeit an. Einige Beispiele, die aber noch nicht zum hochauflösenden Download freigegeben sind:

PAMO-Dok27Wu
PAMO - zeitgeschichtliches Dokument - 27 -
Pädagogischer Arbeitskreis Mittel- und Osteuropa, Gerolf Fritsche, Oppelner Str.8, 63071Offenbach, 069-853994, Fax: -98535223

Die Versöhnungsadresse des ungarischen Staatspräsidenten László Sólyom in Wudersch
 
Die Vertreibung der Schwaben aus Ungarn war Unrecht

Vor dem 2. Weltkrieg lebten noch über 400 000 Ungarndeutsche (Schwaben) im Lande. Fast die Hälfte von ihnen - nämlich 213 000 - wurde nach dem 8. Mai 1945 kollektiv vertrieben, vor allem nach Deutschland und Österreich - unter Umständen, die den Tatbestand des Völkermords erfüllen (PAMO-Dok26). 30 000 Schwaben waren - noch vor Kriegsende beginnend - in die Sowjetunion deportiert worden. Dabei und bei der anschließenden Vertreibung der Schwaben durch die Ungarn fanden 57 000 den Tod.
Bald nach der Wende zeigte sich, dass die Ungarn bereit waren, sich diesem dunklen Kapitel Ihrer Geschichte zu stellen. Gerichte kassierten die völkerrechtswidrigen Gesetze und der Staat entwickelte sogar ein Gesetzeswerk, das die Wiedererlangung des Eigentums ermöglichen sollte, das 1945/46 enteignet worden war. Es ehrt die Ungarn, dass diese Politik offenbar jetzt von einer Mehrheit seiner Bürger mitgetragen wird. Höhepunkt dieser Entwicklung war die Adresse des Staatspräsidenten László Sólyom an die Schwaben anlässlich der Eröffnung der Gedenkstätte in Wudersch am 18.Juni 2006, die an die Leiden der Schwaben erinnern soll. Sie ist eine Geste der Versöhnung, einzigartig bezüglich des Rangs, den der einnimmt, der die Worte äußert und in Ihrer moralischen Diktion nur vergleichbar der Erklärung der tschechischen christlichen Missionsgesellschaft (PAMO-Dok13), die allerdings in Prag bisher ein einsamer Ruf geblieben ist. (Hervorhebungen durch PAMO)   
 
Verehrte Teilnehmer an der Gedenkfeier!
Durch das heutige Gedenken wird die Menschlichkeit in ihren früheren Rechtsstatus zurückver­setzt. Die Vertreibung der Ungarndeutschen ist lange tabuisiert wor­den. Ihre Verschleppung ab 1944, die darauffolgenden Internierun­gen und Aussiedlungswellen ha­ben wir sofort nach der Wende als Serie von widerrechtlichen und ungerechten Maßnahmen verurteilt. Die Schwaben haben unschuldig gelitten. Die Ausge­siedelten haben wir entschädigt, die sie kollektiv bestrafenden Gesetze von 1945 sind vom Ver­fassungsgericht kassiert worden. Jetzt werden die geschichtlichen Fakten aufgedeckt. So werden die damaligen Ereignisse ins all­gemeine Bewusstsein gelangen.
Die Meinung, die Vertreibung der Schwaben sei durch die von der deutschen Wehrmacht und Besat­zung verursachten Kriegsleiden gerechtfertigt, war in Ungarn nie vorherrschend. Bei der Verord­nung im Jahr 1945, wodurch Mit­glieder des Volksbundes und Per­sonen, die ihren ursprünglichen deutschen Familiennamen zu­rückverlangt hatten, als Landes­verräter und Volksfeinde galten, ging es eigentlich um Bodenkon­fiszierung. Das zeigt, dass die Aussiedlung vor allem wirtschaftliche Beweggründe hatte: einerseits Vermehrung des Bodenfonds zur Bodenverteilung, andererseits Un­terbringung der aus den Nachbarländern geflohenen, umgesiedel­ten bzw. vertriebenen Madjaren.
Nur verursacht eine derartige Pro­blemlösung - worauf lstván Bibó schon damals hingewiesen hatte - einen moralischen Schaden, der den wirtschaftlichen Wert des ge­raubten Gutes weit übersteigt. Der Umstand, dass die Siegermäch­te im ethnisch homogenen Staat den Garanten für Stabilität sahen, entschuldigt die Schwabenvertrei­bung nicht; auch nicht, dass auch andere mitteleuropäische Länder die Gelegenheit zum Loswerden ihrer nationalen Minderheiten nut­zen wollten, schon gar nicht, dass es ein Land gibt, das die dama­lige Entrechtung und Aussiedlung nationaler Minderheiten auch heute noch für rechtens und ge­rechtfertigt erachtet. Gerade ge­gen diesen (Un-)Geist, der über Menschen verfügte, als wären sie Gegenstände, der Aussied­lungsquoten und die Zahl der zu Bestrafenden im Voraus festsetz­te, die Größe der in Beschlag zu nehmenden Häuser und Felder bestimmte, gerade gegen diesen (Un-)Geist müssen wir heute un­ser Wort erheben.
All das ist unmittelbar nach dem Krieg, als das Leben im allgemei­nen und auch der einzelne Mensch keinen Wert mehr hatte, gesche­hen. Heute spricht man von der Renaissance der Menschenrech­te nach dem Krieg - als Reakti­on auf die Unmenschlichkeit des Nazismus und des Krieges. Das trifft im allgemeinen zweifellos auch zu, vermag aber das, was nach dem Krieg geschah und was sich in den fünfziger Jahren unter kommunistischer Herrschaft fort­gesetzt hat, nicht zu verdecken.
Die Gesellschaft benehme sich gleichgültig gegenüber dem, was geschah und geschieht, es fehle ihr das rechte Maß, stellte lstván Bibó seinerzeit resigniert fest. Da­mit, dass wir heute ein Denkmal für die Verschleppten und Vertriebe­nen setzen, verlassen wir endlich die Sphäre des Unpersönlichen. Parlamentsbeschlüsse, verfas­sungsgerichtliche Urteile und die Verurteilung der Kollektivstrafe sind zwar wichtig, sie bringen die Dinge aber nur rechtlich wieder in Ordnung. An sich schaffen sie aber noch keinen Frieden in den Herzen. Ich erinnere mich an einen Dokumentarfilm von Lívia Gyarmathy Anfang der achtziger Jahre. Er handelt von der Trauung eines Tschango-Jungen aus Mol­dawien und eines schwäbischen Mädchens aus Somberek, an der auch die vertriebene Verwandt­schaft aus Deutschland anwesend war. Die nach dem Krieg ausge­siedelten deutschen Familien und die bei Kriegsende angesiedelten Tschango-Familien erinnern sich im Film an ihre Geschichte, zäh­len das ihnen angetane Unrecht, das sie bis heute nicht verges­sen konnten, auf. Nie werd‘ ich vergessen, wie der alte Schwabe mit zitterndem Finger vom Hügel aufs Dorf zeigt und sagt: „Das ist mein Haus“. Er weiß, wer darin wohnt, wünscht ihm aber nichts Böses. Was geschehen ist, kann nicht ungeschehen gemacht wer­den. Sein Leben hat er schon in Deutschland verbracht - mit ewigem Heimweh im Herzen. Trotzdem - glaube ich: es gibt etwas, was wieder gutzumachen ist, wenn wir zum Persönlichen, zur Achtung des einzelnen Men­schen und zur Selbstachtung zu­rückkehren. Diese Gedenkstätte ist ein Ort, wo man sich erinnern, über sein Schicksal nachdenken, trauern, aber auch Kraft schöpfen kann. Die Kinder einiger Klassen­kameraden und Bekannten von mir haben ihren alten deutschen Familiennamen zurückerhalten. Es gibt viele davon und das ist sehr erfreulich.
Indem ich mich nun als Staatspräsident von Ungarn bei den vertriebenen Schwaben und ihren Familien für das erlittene Unrecht entschuldige, verneige ich mich vor dem Denkmal der Vertrie­benen in der Hoffnung, dass die Ungarndeutschen hier wieder zu­hause sein werden.

László Sólyom, Staatspräsident

Bibo, Istvan -
Gyarmathy, Lívia - ungarische Filmregisseurin; 1932 in Budapest geboren; viele Filme und Preise, u.a. Egon-Erwin-Kisch Preis, Leipzig, 1995
Sólyom, László - Am 7. Juni 2005 wurde er vom Ungarischen Parlament zum Präsidenten der Republik Ungarn gewählt; geboren am 3. Januar 1942 in Pécs. 1969 an der Universität Jena promoviert, 1998 großes Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, Professuren an mehreren deutschen Universitäten.
Tschangos - auch Csángós, ungarische Minderheit von 150 000 im moldauischen Teil Altrumäniens; zu über 90% rumänisiert, vor allem im katholischen Glauben das ungarische Volkstum bewahrt; Reste sprechen altertümliches Ungarisch; bis in die Gegenwart vom rumänischen Staat und eigenem Klerus unterdrückt.

Literatur
Rechtsgutachten über die Verbrechen an den Deutschen in Jugoslawien, von Prof. Dr. Dieter Blumenwitz, München 2002
 

László Sólyom, Staatspräsident
von Ungarn